Rechtsprechung
VG Berlin, 20.05.2011 - 1 L 174.11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,24803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 8 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 GG, § 3 Abs 1 BefBezG, § 15 Abs 1 VersammlG
Kunstfreiheit - Nutzung der Westrampe des Reichstagsgebäudes für das Finale eines Kunstwerks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 726
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus VG Berlin, 20.05.2011 - 1 L 174.11
Zwar darf die Kunstfreiheit weder durch wertende Einengung des Kunstbegriffs noch durch erweiternde Auslegung oder Analogie aufgrund der Schrankenregelung anderer Verfassungsbestimmungen eingeschränkt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, juris Rn. 28), jedoch kann auch die Kunstfreiheit Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung finden, die in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (…vgl. BVerfG, a. a. O., Rn. 39).
- VG Hamburg, 04.04.2020 - 3 E 1568/20
Eilantrag gegen das aus der Corona-Rechtsverordnung folgende Versammlungsverbot
Zu solchen Bestimmungen zählt namentlich Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der die hochrangigen Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit anderer schützt (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 20.5.2011, 1 L 174.11, juris Rn. 10).